Ich (das Frauchen) muß mich mal hier kurz etwas von der Seele schreiben.
Hier in der nähe muß irgendwo ein Bauernhof sein. Die Leute da hatten einen älteren Hund. Man erzählte sich dem wurden die Reiszähne gezogen, damit er die Kinder nicht beißen kann. Ob es stimmt oder nicht kann ich nicht nachvollziehen, der Hund hatte eine Fuß-OP und wurde 1-2 Monate später anscheinend eingeschläfert.
Nun hatten sich die Leute dort wieder einen Hund geholt (zum Hof bewachen) einen Welpen!!! Gerade mal frisch getrennt und schon im Hof angebunden. (Es geht 1-2 mal am Tag ein älteres Ehepaar mit dem Hund spazieren) Das fand ich ja schon schlimm!!
Heute morgen sah ich das Ehepaar von weitem aber ... nochmal schau.... das ist doch ein anderer Welpe?!
Klar konnte ich nicht einfach weiterlaufen und habe gewartet.
Der erste Welpe hat sich an der Leine die er am Hof trug erhängt!!!!!!!! Und was tun diese Leute? Holen sich den nächsten Welpen, der festgebunden ständig an gegen die Leine läuft..
Mir fehlen die Worte. Ich weiß das es Leute gibt die Tiere als Nutztiere sehen aber so was geht doch nicht oder? Ein Welpe der nur ca 3 Monate alt wurde weil sich die Leute nicht um ihn gekümmert haben. Ich kann gar nicht beschreiben was ich alles empfinde...
hallo,
AntwortenLöschenschalte euren Tierschutzverein ein oder besser noch das Veterinäramt......kannst du auch anonym machen...ich spreche aus Erfahrung bin selbst im tierschutz tätig. Es ist zwar erlaubt einen Hund in einem angemessen großen Zwinger mit trockenbereich zu halten aber nicht an der Leine oder Kette ein Verstoss im tierschutzgesetz! bitte tu etwas sonst hört das nie auf und denk mal an die armen Hunde!
lg
gaby +hundechaosbande
Einfach nur grauselig, solche Leute! Denen müsste die Tierhaltung jeder Art verboten werden!
AntwortenLöschenDie Haltung von Hunden an Ketten (oder angebunden an langen Leinen) ist in Deutschland im übrigen verboten. Das kann man zur Anzeige bringen.
LG, Enya
Hallo,
AntwortenLöschensoweit ich weiß, ist Kettenhaltung laut Tierschutzgesetz bundesweit verboten!!! Meldet das beim zuständigen Veterinäramt, beim Tierschutzverein und/oder erstattet selbst Anzeige, auch wegen des 1.Welpen, der infolge der tierschutzwidrigen Haltung zu Tode gekommen ist.
LG, Ann
Hallo, normalerweise stöber ich gern Abends noch mal auf einigen Hundeblogs, hinterlasse aber nie etwas. In diesem Fall kann ich mich aber nicht zurückhalten. Das ist Tierschutzrechtlich verboten, was die da tun! (siehe Zitat unten)
AntwortenLöschenSprich: Du kannst versuchen mit ihnen zu reden und ihnen das klar zu machen oder beim Ordnungsamt anrufen und sie anzeigen.
Da läuft es einem ja echt eiskalt den Rücken runter... Die armen armen Hunde :(
LG
Maria
"§ 7
Anforderungen an die Anbindehaltung
(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.
(2) Die Anbindung muss
1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bietet,
3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann.
(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.
(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.
(5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann.
(6) Bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, kann er abweichend von Absatz 1, nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an einer mindestens drei Meter langen Anbindung angebunden werden.
(7) Die Anbindehaltung ist verboten bei
1. einem Hund bis zu einem Alter von zwölf Monaten,
2. einer tragenden Hündin im letzten Drittel der Trächtigkeit,
3. einer säugenden Hündin,
4. einem kranken Hund, wenn ihm dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden."
Leider ist es ja so, dass sich jeder Depp Tiere anschaffen kann und auch selten etwas gegen dumme Zustände getan wird. Da denkt man wirklich drüber nach wer es nun besser hat. Der Welpe der nun Leben darf-an der Kette. Oder der, der es nicht geschafft hat und über die Regenbogenbrücke gegangen ist. Schade um jedes Tier
AntwortenLöschenLiebes Labbi-Frauchen,
AntwortenLöschendein Titel hat uns zu deinem Blog gelockt.
Auch wir sehen viele Dinge, die uns das Herz zereissen. In den wenigsten Fällen, kann man dagegen angehen, weil das Gesetz der Tiere noch zu Lückenhaft ist.
Aber eins steht fest: Das Halten eines Hundes ausschließlich an Kette oder im Zwinger ist verboten!
Wer seinen Hund im Zwinger halten will, muss strenge Auflagen erfüllen. Kettenhaltung im Dauerzustand hingegen ist Strafbar.
Es wäre nun leicht gesagt, das beim Ordnungsamt anzuzeigen. Zumal die da gerne mal schlafen. Frage doch mal beim Zuständigen Tierheim, was man dagegen machen kann - wenn man denn was dagegen unternehmen will.
Wir finden sowas immer wieder schlimm... :-(
Liebes Wuff,
Bonny und Barry
Bin etwas verwirrt heute, glaube ich. Hatte deinen Post schon kommentiert, aber der Kommentar ist weg - hat sich einfach in Luft aufgelöst!
AntwortenLöschenEgal! Solchen Menschen sollte man jede Form von Tierhaltung untersagen können - einfach nur grausam!! Wer keine Achtung vor Tieren hat, der hat auch keine gegeüber seinen Mitmenschen!
LG, Enya
Sorry wenns es nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat. Aber der Kolibrie-theme deines Blogs ist der absolute Hammer. Sehr stylisches Gesamtbild.
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